Immobilienvermarktung
Ihre Immobilie erstklassig verkaufen.
Unkompliziert, strategisch und bestens vernetzt.
Ob Wohnung, Haus oder Grundstück: Mit der richtigen Unterstützung erzielen Sie nicht nur den optimalen Preis, sondern sparen auch Zeit und vermeiden unnötigen Stress.
Ihre Vorteile
Unkompliziert. Strategisch. Vernetzt.
Ein erfolgreicher Immobilienverkauf erfordert Erfahrung, Marktkenntnis und eine klare Strategie. Drei Grundsätze, an denen Sie uns messen können.
Unkompliziert & professionell
Wir übernehmen den gesamten Verkaufsprozess für Sie – von der ersten Indikation über hochwertige Exposés bis zur Organisation und Durchführung der Besichtigungen. Dank hoher fachlicher Qualifikation, langjähriger Erfahrung und fundierter Marktkenntnis präsentieren wir Ihre Immobilie hochwertig und führen souveräne Preisverhandlungen – stets mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Strategische Vermarktung
Wir erfassen Standort und Markt auf akademischem Niveau: Standort- und Marktanalysen zu Lage, Nachfrage, Zielgruppen und Wettbewerb zeigen, wo der Markt für Ihre Immobilie steht. Mit der Auftragserteilung erstellen wir ein Kurzgutachten zur Schätzung des Verkehrswerts in Orientierung an § 194 BauGB und präzisieren Ihre Verhandlungsposition durch eine SWOT-Analyse (Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken) – eine Herangehensweise, wie sie Immobilieninvestmentfonds anwenden. Daraus entwickeln wir Preisstrategie und Vermarktung, die den richtigen Käufer erreichen.
Regional & branchenspezifisch vernetzt
Im Bergischen Land verwurzelt und in der Immobilienbranche bestens vernetzt: Wir kennen Eigentümer, Investoren, Handwerksbetriebe, Notariate und Entscheidungsträger vor Ort. Mit einem Planungsbüro arbeiten wir in Kooperation und Gemeinschaftsbüro eng zusammen – bauliche, planungsrechtliche und energetische Fragen zu Ihrer Immobilie klären wir so auf kurzem Weg. Dieses Netzwerk öffnet Türen zu passenden Interessenten und beschleunigt den Verkaufsprozess.
Ein Immobilienexperte an Ihrer Seite
Verkaufen Sie Ihre Immobilie mit einem Immobilienexperten an Ihrer Seite – effizient, sicher und zum bestmöglichen Preis, ohne Aufwand oder Stress.
Ablauf
In fünf Schritten zum Notartermin
So begleiten wir den Verkauf Ihrer Immobilie: Jeder Schritt endet mit einem greifbaren Ergebnis, das Sie sehen und freigeben, bevor es weitergeht.
1
Erstgespräch & Objektaufnahme
Im Erstgespräch klären wir Ihre Ziele und Ihren Zeitrahmen und geben Ihnen auf Grundlage der vorab bereitgestellten Unterlagen eine erste grobe Indikation. Nach Auftragserteilung nehmen wir Ihre Immobilie vor Ort auf.
Ergebnis
Objektaufnahme-Protokoll
2
Kurzgutachten & SWOT-Analyse
Nach Auftragserteilung erstellen wir ein Kurzgutachten zur Schätzung des Verkehrswerts in Orientierung an § 194 BauGB – abgeglichen mit Bodenrichtwerten aus BORIS.NRW und dem Grundstücksmarktbericht – und präzisieren Ihre Verhandlungsposition durch eine SWOT-Analyse.
Ergebnis
Kurzgutachten, SWOT-Analyse und Preisstrategie
3
Exposé & Vermarktung
Fotos, Grundrisse und ein Exposé mit den Pflichtangaben aus dem Energieausweis (GEG) – veröffentlicht auf Portalen und in unserem Netzwerk.
Ergebnis
Exposé zur Freigabe
4
Besichtigungen & Bonitätsprüfung
Wir führen Besichtigungen mit vorqualifizierten Interessenten durch und lassen uns den Finanzierungsnachweis vor jeder Reservierung vorlegen.
Ergebnis
Geprüfte Kaufinteressenten
5
Notartermin & Übergabe
Abstimmung des Kaufvertragsentwurfs mit dem Notariat, Begleitung zur Beurkundung und Übergabe der Immobilie an die neuen Eigentümer.
Ergebnis
Übergabeprotokoll

Rundum-Betreuung
Beauftragen Sie uns – und lehnen Sie sich entspannt zurück bis zum Notartermin.
Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung – von der ersten Indikation über Kurzgutachten und SWOT-Analyse, Vermarktung und Besichtigungen bis hin zu Preisverhandlungen und der Vorbereitung aller Unterlagen.
- Kurzgutachten zur Schätzung des Verkehrswerts in Orientierung an § 194 BauGB als Grundlage für den Angebotspreis
- SWOT-Analyse Ihrer Immobilie zur Bestimmung der Verhandlungsposition
- Vermarktung mit hochwertigem Exposé und zielgerichtetem Marketing
- Organisation und Durchführung der Besichtigungen
- Souveräne Preisverhandlungen in Ihrem Interesse
- Vorbereitung aller Unterlagen bis zum Notartermin
Wir kümmern uns um alles. Sie genießen die Sicherheit.
Erste Indikation
Was ist Ihre Immobilie heute wert?
Mit wenigen Angaben zu Ihrer Immobilie geben wir Ihnen im Erstgespräch eine erste grobe Indikation – unverbindlich und auf Grundlage der Unterlagen, die Sie uns vorab zur Verfügung stellen. Besichtigung vor Ort und belastbare Wertermittlung als Kurzgutachten zur Schätzung des Verkehrswerts in Orientierung an § 194 BauGB folgen nach Auftragserteilung.
- Persönliche Rückmeldung vom Geschäftsführer selbst
- Auskunft im Erstgespräch auf Grundlage der vorab bereitgestellten Unterlagen
- Erste Einordnung von Objekt, Lage und Marktumfeld
- Keine Verpflichtung zur Beauftragung
Die erste Indikation ist eine grobe Orientierung und ersetzt weder ein Kurzgutachten noch ein Verkehrswertgutachten. Benötigen Sie einen belastbaren Wertnachweis, etwa für ein Gericht, erstellen wir Ihnen ein Gutachten.
Erste Indikation anfragen
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.
Häufige Fragen
Fragen rund um Vermarktung und Vermittlung.
Von den Unterlagen bis zum Besitzübergang: Antworten auf die Fragen, die uns Eigentümer am häufigsten stellen. Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns direkt an – wir antworten persönlich.
Welche Unterlagen müssen zur Verfügung gestellt werden?
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Lageplan und Stadtplanausschnitt
- Grundbuchauszug, bei Eigentumswohnungen zusätzlich die Teilungserklärung
- Aussagefähige Fotos der Immobilie von außen und innen
- Grundrisspläne
- Detaillierter Gebäudezustand
- Erfolgte Modernisierungen mit Umfang und Zeitraum
- Anstehender Renovierungsbedarf
- Möglicher Übergabetermin
- Gebäudeversicherungspolicen
- Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung
- Baubeschreibung
- Energieausweis
Fehlt etwas, beschaffen wir die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen.
Warum ist es sinnvoll, einen Makler zu beauftragen?
Einen Immobilienmakler zu beauftragen ist sinnvoll, weil er Marktkenntnis, rechtliche Sicherheit und Zeitersparnis bietet. Er bewertet die Immobilie realistisch, vermarktet sie professionell und übernimmt Besichtigungen sowie Verhandlungen. Zudem schützt er vor rechtlichen Fehlern und unseriösen Interessenten. Oft führt das zu einem schnelleren Verkauf und einem besseren Preis.
Wie lange dauert der Verkaufsprozess?
Die Dauer des Verkaufsprozesses hängt von vielen Faktoren ab – etwa der Art der Immobilie, der Zielgruppe, dem Angebotspreis, den aktuellen Marktbedingungen und weiteren Einflüssen.
Warum sollte ein möglichst hoher Angebotspreis bei der Maklerauswahl nicht entscheidend sein?
Die Nennung eines relativ hohen Angebotspreises erhöht oft die Chancen, einen Auftrag zu erhalten. Bleibt die Nachfrage während der Vermarktung aber aus oder ist sie nur sehr gering, steht der Makler vor der schwierigen Aufgabe, den Eigentümer darüber zu informieren und von einer späteren Preissenkung zu überzeugen. Ein solches Vorgehen wirft kein positives Licht auf die Kompetenz des Maklers – insbesondere hinsichtlich seiner Wertermittlungs- sowie Orts- und Marktkenntnisse.
Zudem führen spätere Preisreduzierungen und lange Vermarktungszeiten zur Abwertung der Immobilie.
Wann muss der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf spätestens vorgelegt werden?
Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Verkäufer oder Vermieter die energetischen Kennwerte bereits in der Immobilienanzeige nennen.
Wer dies vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig tut, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen (§ 108 GEG).
Wann ist der Kaufpreis fällig?
Im Kaufvertrag wird in aller Regel ein Fälligkeitstermin vereinbart. Angemessen ist üblicherweise eine Frist von sechs Wochen ab Beurkundung. Der Kaufvertrag sieht in der Regel vor, dass der Käufer erst dann zahlen muss, wenn der Notar ihm mitgeteilt hat, dass der Durchführung des Vertrages nichts mehr im Wege steht.
Warum ist eine Zielgruppenanalyse wichtig?
Bei der Zielgruppenanalyse wird ermittelt, für welche Kundengruppen das Immobilienangebot in Betracht kommt. Um eine Immobilie marktgerecht anbieten zu können, muss man wissen, welche Zielgruppen vorhanden sind, welche am konkreten Standort verstärkt suchen, welche Bedürfnisse sie haben und welche Aspekte für sie bei der Immobilienwahl wichtig sind.
Eine fundierte Zielgruppenanalyse trägt maßgeblich dazu bei, die Vermarktungsdauer einer Immobilie deutlich zu verkürzen.
Welche Aspekte sollten bei der Festlegung eines Angebotspreises beachtet werden?
- Bereitschaft der Nachfrager, einen bestimmten Preis zu zahlen
- Preise der Mitbewerber
- Anzahl der Mitbewerber
- Gesetzliche Vorschriften
- Verfügbarkeit vergleichbarer Immobilien
- Angestrebte Vermarktungsdauer
- Sonstige Hemmnisse im Verkaufsprozess, z. B. Vorfälligkeitsentschädigungen bei bestehenden Finanzierungen
- Kosten des Maklers (Selbstkosten, Kosten durch externen Einkauf, Verhältnis von Aufwand und Gewinn)
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Besitzübergang?
Besitz, Nutzungen, Lasten, Gefahr und Verkehrssicherungspflichten gehen üblicherweise mit Zahlung des Kaufpreises auf den Erwerber über. Ab diesem Tag trägt er alle Lasten (Steuern, Versicherungen) und die Verantwortung für den Grundbesitz – er muss also dafür sorgen, dass niemand durch den Grundbesitz zu Schaden kommt (z. B. Streupflicht). Außerdem trägt er ab dann das Risiko, dass neue Schäden am Haus entstehen (z. B. ein Ausfall der Heizung).
Welche Bedeutung hat die Auflassungsvormerkung für den Käufer?
Die Auflassungsvormerkung ist das wichtigste Sicherungsmittel für den Käufer: Sie „reserviert“ den Grundbesitz bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Die Eintragung der Vormerkung wird im Kaufvertrag bewilligt.
Da die Vormerkung mit der vertragsgemäßen Eigentumsumschreibung auf den Erwerber ihre Funktion erfüllt hat, muss sie anschließend wieder gelöscht werden. Damit dafür kein neuer Notartermin nötig ist, ist die Löschungsbewilligung für diesen Fall bereits im Kaufvertrag enthalten.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten zur Verteilung der Maklerprovision?
Seit Inkrafttreten des „Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ ist gesetzlich festgelegt, dass Immobilienverkäufer mindestens 50 % der Maklercourtage tragen, sofern sie den Makler beauftragen. Eine vollständige Abwälzung der Maklerkosten auf den Käufer ist damit nicht mehr zulässig.
Bei der Vermittlung von Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt – in der Regel der Vermieter –, trägt die Provision.
Kontakt & Dialog
Interesse geweckt?
Sprechen Sie mit uns über den Verkauf, die Vermietung oder die Bewertung Ihrer Immobilie.
Ansprechpartner
Ali-Yavuz Toglukdemir, M.Sc.
(Geschäftsführer)
Sachverständiger für Immobilienwertermittlung (TÜV / DGuSV)
Geprüfter Immobilienmakler (IHK / EIA)
Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK)
Telefon
Fax
+49 202 870 92 38
Web
Adresse
ImmoVita GmbH
Unterdörnen 79
42283 Wuppertal
